Verleumdung – und Wahrheit
Prozeßerfolg für AHRIMAN – "perspektive"-Verleumder verurteilt!
Am 21.9.2026 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe sein Urteil verkündet: Der Klage des Ahriman-Verlages gegen den presserechtlich Verantwortlichen von "perspektive", Timm Opitz, wurde stattgegeben. Er wurde zur Unterlassung der infamen Verleumdung, unser Verlag "veröffentliche regelmäßig antisemitische Bücher", verurteilt. Bei Verstoß gegen das Urteil drohen Opitz bis zu 250.000 Euro Strafe oder bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahren Haft. Und: Opitz muß die Prozeßkosten tragen!
Ein Sieg auf ganzer Linie!
Zur Erinnerung in Kürze: 2024 erschien auf der Soros-nahen Internetseite "perspektive" ein Artikel, in dem der Ahriman-Verlag diffamiert wurde, er veröffentliche "regelmäßig antisemitische Bücher" – eine Lüge, die ungeheuerlicher nicht sein kann, denn Ahriman ist der deutsche Verlag (von rein konfessionellen abgesehen) mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren. Hier haben zugleich zahlreiche antifaschistische Widerstandskämpfer ihre publizistische Heimstatt gefunden, beispielsweise der Führer des Warschauer Ghettoaufstandes Bernard Goldstein, zu dessen bei Ahriman erschienenen Lebenserinnerungen Beate Klarsfeld (die den Bundeskanzler und Altnazi Kiesinger öffentlichkeitswirksam geohrfeigt hatte) das Geleitwort schrieb. Das gesamte Programm des Verlages ist seit Gründung vor gut 40 Jahren unerschütterlich der europäischen Aufklärung verpflichtet, deren vornehmstes Ziel die Herstellung und Verteidigung der Meinungs- und Religionsfreiheit, insbesondere die Judenemanzipation, darstellt. Wir waren es auch der Ehre all unserer Autoren und Mitarbeiter schuldig, gegen die obszöne und maximal beleidigende "perspektive"-Lüge vorzugehen, die offensichtlich darauf angelegt war, unseren Verlag substantiell zu schädigen und mit dem Totschlag-Etikett "antisemitisch" letztlich zu vernichten.
Vor einem Jahr, im September 2025, hatte das erstinstanzliche Landgericht Freiburg unsere Klage abgewiesen mit der Begründung, die "perspektive"-Lüge sei einfach nur "Meinungsfreiheit" und bräuchte nicht einmal irgendeine "Tatsachengrundlage" – ein Schandurteil, das selbst der jahrzehntelangen Rechtsprechung völlig widersprach und den Verleumdern einen Freibrief ausstellte, im Namen angeblicher "Meinungsfreiheit" in Wirklichkeit die Zerstörung der Meinungsfreiheit zu betreiben und derart stigmatisierte Oppositionelle mundtot zu machen. Aber: Lüge und Verleumdung sind keine Meinung und deshalb auch nicht von Art. 5 GG gedeckt (sowenig wie Aufruf zur Gewalt und Straftaten)! Wir hatten gegen dieses Urteil selbstverständlich Berufung eingelegt.
Das OLG Karlsruhe hat das Schandurteil des Freiburger Landgerichts nun gekippt.
Das OLG führte bereits in der mündlichen Verhandlung aus – eigentlich eine Selbstverständlichkeit –, daß erstens das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Verlages durch die Anschuldigung des "Antisemitismus" schwerstens geschädigt wird, namentlich vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, und daß zweitens – wieder eine Selbstverständlichkeit – für eine derart schwerwiegende Anschuldigung natürlich tatsächliche Grundlagen bestehen müssen. Und diese habe das Gericht nicht gefunden! "Perspektive" hätte laut der Vorsitzenden Richterin entweder "schlecht recherchiert" oder einfach ins Blaue hinein etwas behauptet. Auch unser Anwalt, der renommierte Münchner Medienrechtler Michael von Sprenger, betonte in der Verhandlung erneut die völlige Unhaltbarkeit der Verleumdung; unsere Verlagsvertreterin unterstrich, daß die Kritik an George Soros in den Ahriman-Schriften selbstverständlich nichts mit seiner zufällig jüdischen Herkunft zu tun hat, und brachte es auf die griffige Formel: "Antiimperialismus ist nicht Antisemitismus!" Und weiter: "Dem Beklagten ist es in den geschlagenen zwei Jahren des Prozesses nicht gelungen, auf den mehr als 20.000 gedruckten Buchseiten des Verlagsprogramms auch nur eine einzige antisemitische Aussage zu finden, aus dem einfachen Grund: weil es keine gibt!"
Das jetzt verkündete Urteil gibt unserer Klage gegen die Verleumder vollständig statt. Es ist zugleich ein Sieg gegen den inzwischen ausufernden "N"GO-Sumpf.
Ein langer und teurer Kampf um eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit! – Wir danken allen Unterstützern!
Die gleichgeschalteten Unisonomedien haben über den mehr als zwei Jahre dauernden Prozeß buchstäblich keine einzige Zeile berichtet. Gleichwohl ist es uns mit großem Aufwand gelungen, öffentliche Aufmerksamkeit für unser exemplarisches Verfahren herzustellen, und die war letztlich wohl entscheidend für den Prozeßausgang, auch wenn es fraglos – wie hier – Richter gibt, die sich dem Recht und Gesetz verpflichtet sehen. Wir danken unseren Unterstützern, die geholfen haben, dieses Urteil zu erreichen, besonders unserem Autor Dr. Efraim Zuroff, dem langjährigen Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, dessen Stimme hier natürlich besonderes Gewicht hatte und der sofort bei Gericht gegen unsere Verleumdung protestierte. Auch aus Frankreich kam prompter Protest, unter anderem von der einer jüdischen Familie entstammenden Pariser Rechtsanwältin Linda Weil-Curiel, die für ihren Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung mit dem Menschenrechtspreis der Französischen Republik ausgezeichnet wurde und unserem Verlag seit Jahrzehnten verbunden ist. Aus den USA protestierte der bekannte Polizeigewerkschafter und Buchautor Steve Pomper, der Vorsitzende der US-amerikanischen Republicans Overseas Germany Dr. George Weinberg hatte sich mit zwei Protestschreiben an das Gericht gewandt, und auch aus England und Österreich und natürlich aus ganz Deutschland gingen zahlreiche Unterstützerschreiben bei Gericht ein; zur Verhandlung beim Oberlandesgericht kamen erneut viele Prozeßbeobachter und Unterstützer von weit her angereist. Auch einige unabhängige Internetportale warfen dankenswerterweise Sand ins ansonsten geölte Getriebe der schweigenden Wahrheitsmedien und berichteten ausführlich.
Trotz dieses Prozeßerfolges – welch langer Atem, welch Aufwand an Zeit und Geld! – mache man sich keine Illusionen: Wir leben seit Willy Brandts Berufsverboten im Staat der inzwischen routinierten Verfassungsbrüche, in dem die Entrechtung jeder politischen Opposition sehr weit fortgeschritten ist.
Dieses Urteil ist immerhin ein kleiner Meilenstein im Kampf gegen die rasante Zerstörung der bürgerlichen Grundrechte in unserem Land!
Ahriman versus "perspektive":
Berufungsverhandlung vor dem OLG Karlsruhe – ein Zwischenbericht
Am 8.9.2026 fand endlich die Berufungsverhandlung vor dem OLG Karlsruhe statt, nachdem vor inzwischen einem Jahr das Landgericht Freiburg die Unterlassungsklage des Ahriman-Verlages gegen "perspektive" abgewiesen hatte und damit den infamen Verleumdern einen Freibrief für die Verbreitung ihrer ungeheuerlichen Lüge – Ahriman, der Verlag mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren, verlege "regelmäßig antisemitische Bücher" – ausgestellt hatte.
Die Verhandlung war auf 14 Uhr angesetzt, und bereits eine Stunde vorher bildete sich eine große Menschentraube vor dem Gerichtsgebäude; die Prozeßbesucher waren, wie man den Unterhaltungen entnehmen konnte, aus dem ganzen Bundesgebiet zwecks Unterstützung des Ahriman-Verlages angereist...
Am 8.9.2026 fand endlich die Berufungsverhandlung vor dem OLG Karlsruhe statt, nachdem vor inzwischen einem Jahr das Landgericht Freiburg die Unterlassungsklage des Ahriman-Verlages gegen "perspektive" abgewiesen hatte und damit den infamen Verleumdern einen Freibrief für die Verbreitung ihrer ungeheuerlichen Lüge – Ahriman, der Verlag mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren, verlege "regelmäßig antisemitische Bücher" – ausgestellt hatte.
Die Verhandlung war auf 14 Uhr angesetzt, und bereits eine Stunde vorher bildete sich eine große Menschentraube vor dem Gerichtsgebäude; die Prozeßbesucher waren, wie man den Unterhaltungen entnehmen konnte, aus dem ganzen Bundesgebiet zwecks Unterstützung des Ahriman-Verlages angereist. Auch eine Handvoll erkennbare "perspektive"-Anhänger von bemerkenswert heruntergekommenem Erscheinungsbild lungerten herum, zeigten aber kein Interesse, in den Gerichtssaal zu kommen – mehr war von deren Seite offensichtlich nicht zu mobilisieren, und was für Gestalten! Von deren zuvor auf der "perspektive"-Seite angekündigtem (sicher nicht genehmigten) "Infostand" war nichts zu sehen – wir hatten das Gericht am Vortag davon informiert und unsererseits Interesse an einem störungsfreien Ablauf bekundet. Polizeistreifen waren deshalb entsprechend präsent, und verschärfte Sicherheitskontrollen waren bereits im Vorfeld mitgeteilt worden. Jeder Besucher wurde am Einlaß intensiv abgetastet, und seine Tasche wurde gründlich gecheckt, was wegen des Besucherandrangs viel Zeit in Anspruch nahm, so daß der Prozeßbeginn sich etwa eine halbe Stunde verzögerte; trotz Nachbestuhlung – insgesamt waren etwa 50 Prozeßbeobachter im Verhandlungssaal – mußten etliche Interessierte draußen bleiben.
Die Vorsitzende Richterin legte den Sachverhalt dann übersichtlich und korrekt dar, ein deutlicher Unterschied zur Vorrunde am Landgericht, das in seinem Schandurteil schließlich behauptet hatte, die "perspektive"-Lügen seien einfach nur "Meinungsfreiheit" und bräuchten nicht einmal irgendeine "Tatsachengrundlage", eine Ungeheuerlichkeit, die auch der gängigen Rechtspraxis völlig widerspricht. Im Gegensatz dazu führte die OLG-Richterin jetzt treffend aus, daß erstens das Unternehmens-Persönlichkeitsrecht des Verlages mit der Anschuldigung des "Antisemitismus" namentlich vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte schwerstens angegriffen ist, z.B. würden Autoren, insbesondere jüdische, dann im Verlag nicht mehr veröffentlichen, und daß zweitens für eine solche Behauptung natürlich Anknüpfungstatsachen bestehen müssen. Und diese habe das Gericht nicht finden können. Denn die einmalige Verwendung des Wortes "Judas" – wohlgemerkt als eindeutige Metapher für "Verräter" – in einer Fußnote eines mehrhundertseitigen Buches und die Erwähnung des Namens Soros in einem anderen lasse nicht auf "Antisemitismus" schließen und rechtfertige schon gar nicht die Behauptung, der Verlag, der einen sehr hohen Anteil gerade jüdischer Autoren aufweist und seinem Selbstverständnis nach der Aufklärung verpflichtet ist, publiziere "regelmäßig antisemitische Bücher" – der Beklagte hätte laut Richterin entweder "schlecht recherchiert" oder einfach ins Blaue hinein etwas behauptet.
Unser Anwalt wies seinerseits erneut auf die völlige Unhaltbarkeit der Verleumdungen hin, und unsere Verlags-Vertreterin unterstrich, daß die Kritik an George Soros in den Ahriman-Schriften selbstverständlich nichts mit seiner zufällig jüdischen Religion zu tun hat, und brachte es auf die griffige Formel: "Antiimperialismus ist kein Antisemitismus!"
Der Anwalt der Gegenseite und sein Mandant Opitz, der diesmal erschienen war, waren sichtlich überrascht, daß sie dieses Mal kein für sie parteiliches Gericht vor sich hatten. Ihr anfängliches Dauergrinsen fror zunehmend ein. Was sie dann zeitschindend und äußerst wortreich ausführten, wirkte eher hilflos und oft auch verwirrt. Die "Ketzerbriefe" (eine Zeitschrift) sollten demnach Bücher sein, und da würde Soros schließlich öfter genannt (in der Tat, aber auch dort ausschließlich in antiimperialistischem Kontext, was jeder Leser sofort bestätigen wird). Gegenanwalt Forst entblödete sich in diesem Zusammenhang nicht einmal, offensichtlich auf Einschüchterung setzend, das Gericht auf die aktuelle Geheimdienstbroschüre über "antisemitische Chiffren" hinzuweisen (zu diesem Machwerk haben wir bereits ausführlich Stellung genommen – Pressemitteilung vom Juni 2026).
Vorsitzende Richterin und Beisitzer wirkten angesichts dieser substanzlosen Ausführungen, die ein "Recht" auf Hetze und Verleumdung herbeidelirieren sollten, irgendwann (verhalten) genervt. Und unsere Vertreterin hatte dann vor einer Pause nochmal kurz und bündig das Wort: "Dem Beklagten ist es in den geschlagenen zwei Jahren des Verfahrens nicht gelungen, auf den mehr als 20.000 gedruckten Buchseiten des Verlagsprogramms (die 258 Ausgaben der Zeitschrift Ketzerbriefe ungerechnet) auch nur eine einzige antisemitische Aussage zu finden, aus dem einfachen Grund: weil es keine gibt!" Und was antisemitisch ist, könne keineswegs, wie von dem Beklagten behauptet, kaum gesagt werden oder sei irgendwie ganz schwer abzugrenzen oder überhaupt "schwierig", sondern sei klar definiert als ein irrationales Vorurteil gegenüber geborenen Juden. So sagt z.B. das OLG Karlsruhe (23.06.2021, Az. 6 U 190/20), ein Antisemit sei jemand, der "etwas gegen Juden hat, nur weil sie Juden sind", oder anders ausgedrückt "eine negative Einstellung gegenüber Juden, allein aufgrund ihres jüdischen Glaubens". "Es handelt sich bei der "perspektive"-Behauptung also um nichts anderes als eine Verleumdung".
Auf einen Vergleichsvorschlag des Gerichts, den es immer machen muß, quetschte sich Gegenanwalt Forst nach einer Pause eine völlig verschachtelt-verwirrende Unterlassungsformulierung ab, zu der unser Anwalt abschließend und ablehnend konstatierte, daß diese völlig unverständlich sei (niemand im Saal hatte sie verstanden) und sich deshalb an einer Wiederholungsgefahr natürlich gar nichts ändere. Das Gericht solle also sein Urteil sprechen.
Die Urteilsverkündung ist nun für den 21.9.2026 anberaumt. Wir werden sehen, ob das Urteil den Verhandlungsablauf widerspiegelt und der Verleumder entsprechend unserer Klage verurteilt wird.
Schweinischste Verleumdung soll straflos bleiben!
Pressemitteilung vom Juni 2026:
Geheimpolizei holt zum Schlag gegen die Meinungsfreiheit aus:
Kritik an Rockefeller, Soros und Großkapital soll "Antisemitismus" sein – und greift damit in laufendes Grundsatzverfahren "AHRIMAN vs. ‘perspektive’" ein.
Die deutsche Geheimpolizei hat im Mai 2026 eine Broschüre veröffentlicht, die Grundlage und Handreichung für beliebige Kriminalisierung mißliebiger Personen und Organisationen und für weitreichende Zensur unerwünschter gesellschaftspolitischer Analysen und Kritik sein soll, und zwar mittels frei erfundener, völlig willkürlicher Unterstellung von "Antisemitismus"! Es ist die gleiche Geheimpolizei...
Die deutsche Geheimpolizei hat im Mai 2026 eine Broschüre veröffentlicht, die Grundlage und Handreichung für beliebige Kriminalisierung mißliebiger Personen und Organisationen und für weitreichende Zensur unerwünschter gesellschaftspolitischer Analysen und Kritik sein soll, und zwar mittels frei erfundener, völlig willkürlicher Unterstellung von "Antisemitismus"! Es ist die gleiche Geheimpolizei, das sollte nie vergessen werden, deren Personalbestand bei Gründung nahezu vollständig aus Hitlers Gestapo rekrutiert wurde (die Namen Gehlen und Gerken mögen hier genügen) und die zwecks Vertuschung dieser historischen Kontinuität und Bemäntelung ihrer antidemokratischen Funktion in "Verfassungsschutz" umgetauft wurde. Dieses orwellsche Monstrum ist direkt dem Innenministerium unterstellt (also weisungsgebunden) und bespitzelt inzwischen flächendeckend das Volk. Und es maßt sich ebenfalls verfassungswidrig (!) an, unliebsame Oppositionsparteien offiziell zu diffamieren (wie jüngst durch die "Einstufung" der AfD als "rechtsextrem") – mit existenzbedrohenden Folgen für diese.
Ein neuzeitlicher Hexenhammer
Die aktuelle Veröffentlichung des Spitzelapparates ("Bundesamt für Verfassungschutz“) firmiert unter dem Titel "Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren". In pseudosachlichem Inquisitorenton wendet sie sich an "Lehrer" und "pädagogisches Fachpersonal" sowie an "interessierte Bürger", will also Gesinnungsschnüffelei und allgemeines Denunziantentum bereits an Schulen, aber keineswegs nur dort, anheizen und anleiten. Auf etwa 80 (!) steuergeldbezahlten Seiten werden darin zahlreiche Bilder, Worte und Namen aufgelistet, die – so behauptet dieser neuzeitliche "Hexenhammer" – angeblich Teil einer angeblichen antisemitischen Geheimsprache seien, die angeblich benutzt würde, um angeblichen Antisemitismus zu verschleiern und durch diese "Täuschung" und "Tarnung" strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Liste dieser angeblichen "Geheimzeichen" ist lang und vor allem beliebig! Mit ihr läßt sich bei Bedarf jedem, aber wirklich jedem, das Totschlagwort "Antisemit" anhängen: Eine solche "Chiffre" soll etwa die Verwendung des Wortes "Lüge" für Regierungsbehauptungen sein oder auch eine Formulierung wie "Masken fallen lassen"; zu derartigen "Chiffren" sollen nicht nur Worte wie "Ostküste" und "Wall Street", "Globalismus", "Eliten" und "Hochfinanz/BlackRock" gehören, sondern auch "Drahtzieher" und "Handlanger", nicht nur "Siegermächte" und "Morgenthauplan", sondern auch die sinnbildliche Darstellung eines Kraken oder Auges, eines Puppenspielers bzw. Strippenziehers z.B. in Satiren oder Werbemotiven, die hier nur beispielhaft aufgeführt sind. (1) In allen diesen Fällen handelt es sich gemäß dem steuergeldfressenden Spitzelapparat (hinter dem jede Stasi völlig verblaßt) also um "antisemitische Chiffren", die letztlich für "jüdische Weltverschwörung" im Sinne der Nazipropaganda stehen sollen. Um diesem deliranten Dreck mittels Kontingenzsetzung Nachdruck zu verleihen, werden im Text intermittierend einschlägige, abstoßende wirkliche antisemitische Propagandabilder der Hitlerzeit eingestreut, z.B. eines strippenziehenden Kippaträgers mit langer Nase. – Sollen wir deshalb die Augsburger Puppenkiste oder die Muppet Show als antisemitisch brandmarken und verbieten, mit den Händen essen und Besteckwerbung verbieten, weil Hitler mit Messer und Gabel gegessen hat?
(1) Wir sparen uns hier die Seitennachweise; wer will, kann die Zitate mühelos der stinkenden Quelle entnehmen.
Kritik an Soros und Schwab soll "Antisemitismus" sein
Auch Kritik an Israel und vor allem Namen wie beispielsweise von George Soros, aber auch von Klaus Schwab und seinem WEF-Nachfolger und BlackRock-Chef Larry Fink würden angeblich als "antisemitische Chiffren" fungieren. Inhaltliche, sachbezogene Auseinandersetzung z.B. mit den Aktivitäten des Herrn Soros oder des Herrn Fink soll demnach "Antisemitismus" sein. Daß jemand wegen seiner Abstammung (im Einzelfall zufällig jüdische Wurzeln, die für jeden aufgeklärten Menschen natürlich völlig gleichgültig sind) außerhalb von Kritik und Gesetz gestellt wird, schlägt dem bürgerlichen Gleichheitsgrundsatz ins Gesicht und bezeichnet den Rückfall in vorbürgerliche Zeiten. Aber damit noch nicht genug: Ausdrücklich sollen auch Namen wie Rockefeller oder Gates, die bekanntermaßen keine jüdische Herkunft aufweisen, "antisemitische Chiffren" sein, die für "Judentum im allgemeinen als vermeintlich geheime globale Finanzelite" stehen; hier würden Nichtjuden "vermeintlich jüdische Verhaltensweisen" zugeschrieben. Wahrlich, wenn sie nicht so gefährlich wären, könnte man diese unfalsifizierbaren Absonderungen für Delirien eines Verrückten halten. Sie erreichen exakt Inquisitionsniveau! – Wenn eine angebliche Hexe zum Zeitpunkt des angeblichen Hexensabbats schlafend im Bett ihres Hauses gefunden wurde, galt das dem Inquisitor keineswegs als Alibi, sondern "bewies" gerade, daß sie gleichzeitig auf dem Blocksberg mit dem Teufel buhlte und ihren Scheinleib zwecks Verwischung der Spuren ins Bett hexte. Und dann brannten die Scheiterhaufen!
Gemäß dem Spitzel-Machwerk handelt es sich auch um "antisemitische Chiffren" für "jüdische Weltverschwörung", wenn "komplexe Krisen durch einfache Gut-Böse-Logiken erklärt" würden, wenn "radikale Komplexitätsreduktion ... das Vertrauen in die Demokratie und internationale Politik untergräbt" – beispielhaft wird hier das Wort "Plandemie" während der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen genannt. Und auch die "Schaffung kollektiver Feindbilder", die dazu "beitragen, komplexe Entwicklungen drastisch zu vereinfachen", fallen darunter, "indem sie eine akute Bedrohungslage heraufbeschwören". Damit würden sie nämlich angeblich einen "Nährboden für körperliche Übergriffe" schaffen, für "aggressive Übergriffe auf ... Juden". So wird sachliche Meinungsäußerung mit einem Federstrich in die Nähe von Gewalt gerückt.
Damit ist die Katze endgültig aus dem Sack: Jede unerwünschte Kritik an Entscheidungs- bzw. Machtträgern, jede Analyse, die bei gesellschaftlichen Erscheinungen den Ursachen nachgeht und sie klar benennt, soll nicht nur abwertend als "Verschwörungstheorie" gebrandmarkt, sondern kriminalisiert und als "antisemitisch" verleumdet und unterbunden werden können – natürlich je nach Bedarf und willkürlich. Denn die Unisonopresse wird für die Verwendung beispielsweise eines Kraken oder Auges ja niemals an den Pranger gestellt, auch dann nicht, wenn sie z.B. Putin "vereinfacht" als strippenziehenden Teufel und die bekennenden Faschisten um Selenski "vereinfacht" als Engel darstellt. Auch tatsächlich antisemitische Pogromisten im Umfeld der falschen "Linken" werden für ihren Schlachtruf "From the river to the sea..." oder Islamisten für ihr ekelhaftes und tatsächlich als Aufruf zur Gewalt strafbares "Juden in das Gas!" bezeichnenderweise nicht mit dem Totschlagetikett "Antisemitismus" beklebt und verfolgt.
Eingriff in ein laufendes Grundsatzverfahren
Die hochoffiziellen Vorgaben der deutschen Geheimpolizei sind brandgefährlich, denn jeder weiß, daß das Stigma "Antisemitismus" existenzvernichtende Konsequenzen hat. Und das Spitzel-Machwerk wird sicher auch aufmerksam und "dankend" vom Justizapparat zur Kenntnis genommen, was besondere Brisanz gewinnt vor dem Hintergrund des in Deutschland derzeit anhängigen Grundsatzverfahrens, das der AHRIMAN-Verlag in genau dieser Angelegenheit angestrengt hat. Hier zur Erinnerung in sehr geraffter Form der Sachverhalt (die ausführliche Dokumentation finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik "Verleumdung und Wahrheit"): Der AHRIMAN-Verlag – der deutsche Verlag (von konfessionsgebundenen abgesehen) mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren und Heimstatt zahlreicher Autoren, die gegen das Hitlerregime gekämpft haben, wie Bernard Goldstein, dem Führer des Warschauer Ghettoaufstandes oder Leopold Trepper, dem Leiter der berühmten "Roten Kapelle" – klagt gegen die Soros-nahe Internetplattform "perspektive", weil diese infam lügend verbreitet, AHRIMAN "veröffentlicht regelmäßig antisemitische Bücher". Eine böswilligere Lüge und Verleumdung ist kaum denkbar, gegen die u.a. der AHRIMAN-Autor Efraim Zuroff, Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, bei Gericht protestiert hat (hier sein Protestbrief). Denn das gesamte Verlagsprogramm von AHRIMAN widmet sich seit inzwischen vier Jahrzehnten ausschließlich der Verteidigung der Errungenschaften der Aufklärung in der Tradition Voltaires, insbesondere der Religionsfreiheit, Judenemanzipation und Meinungsfreiheit, weshalb in keiner einzigen AHRIMAN-Schrift irgendeine antisemitische Aussage vorkommt, dafür sehr zahlreiche gegenteilige. (Der nahezu zwei Jahrtausende von den Kanzeln gepredigte echte Antisemitismus war fraglos äußerst häßlich und bösartig vernichtungswillig. Hitler knüpfte an diesen nahtlos an. Aber es gibt nun einmal keine jüdische Rasse, auch kein Gen für Wirtschaftskriminalität.)
Im Herbst 2025 hat das Landgericht Freiburg die Klage des AHRIMAN-Verlages gegen seine zutiefst beleidigende und bösartige Verleumdung mit der Begründung abgewiesen, diese Verleumdung durch "perspektive" sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, ein "Werturteil". Dieses bedürfe – entgegen aller jahrzehntelangen Rechtsprechung – ausdrücklich "keiner Tatsachengrundlage". Dabei stinkt die Parteilichkeit des Gerichts zum Himmel, denn wäre irgendein Kartell-Politnik derart diffamiert worden, wäre das Urteil mit Sicherheit anders ausgefallen; selbst die Verurteilungen tatsächlich ganz harmloser Witzbolde und Kritiker dieser Politniks, die sich dafür sogar ein Sondergesetz (§ 188 StGB) geschaffen haben, sind in diesen Fällen inzwischen Legion.
Mit diesem Schandurteil stellt das Gericht den Verleumdern einen Freibrief für ihre Lügen aus (die wie Aufruf zur Gewalt natürlich nicht von Artikel 5 GG gedeckt sind). Der AHRIMAN-Verlag hat im Dezember 2025 dagegen Berufung zum OLG Karlsruhe (Az. 14 U 120/25) eingelegt, die Verhandlung in zweiter Instanz und die Entscheidung stehen noch aus. Und in dieser Situation leistet nun die Geheimpolizei der Justiz finstere "Schützenhilfe". Denn die von den Verleumdern herbeidelirierten "Belege" für einen angeblichen "Antisemitismus" bei AHRIMAN beziehen sich ausschließlich auf sachliche Kritik an Soros´ politischen Machenschaften, z.B. an der von ihm maßgeblich mitinitiierten "Migrationsagenda", wozu er sich im übrigen offen und stolz bekennt, sowie auf gesellschaftliche Analysen, in denen der von Trump sogenannte "swamp" nach seinen maßgeblichen Führern als Soros/Rockefeller/Gates-Bande bezeichnet wird, wobei selbstredend die protestantische Herkunft der letzteren wie die jüdische des ersteren nicht die allergeringste Rolle spielt. Die Geheimpolizei greift mit ihrer "Entscheidungshilfe" in dieses laufende Verfahren ein, eine verfassungswidrige Obszönität! Wir werden sehen, wie "unabhängig" das nächste Gericht entscheiden wird.
Die Verleumdung zielt auf nicht weniger als die Existenzvernichtung des AHRIMAN-Verlages, denn ein gerichtlich abgesegnetes "Antisemitismus"-Stigma soll den Feinden der Meinungsfreiheit ausufernde Anzeigen- und Internetzensur ermöglichen, den Ausschluß von Buchmessen, die Sperrung von Geschäftskonten usw. Das Verfahren hat als Musterprozeß exemplarischen Charakter, das Urteil mit Sicherheit Signal- bzw. Vorbildwirkung. Es geht mitnichten um Antisemitismus-Bekämpfung, sondern um die Zerstörung der Meinungsfreiheit mittels willkürlicher, frei erfundener "Antisemitismus"-Verleumdungen!
"Tyranny in disguise", getarnte Gewaltherrschaft, nannte US-Außenminister Marco Rubio die politischen Verhältnisse in Deutschland treffend. Die Zerstörung der Meinungsfreiheit, gegen die J.D. Vance auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2025 zu Recht scharf protestiert hatte, hat mit dem jüngsten Pamphlet der Geheimpolizei eine neue Dimension erreicht!
Nur die öffentliche Aufmerksamkeit kann diese gefährliche Entwicklung stoppen!
Verhandlungstermin am Oberlandesgericht:
8. September 2026, 14:00 Uhr
OLG Karlsruhe in Freiburg, Salzstr. 28
Sitzungssaal 1, 2. OG
Kommen Sie zahlreich! Es geht um die Zerstörung der Meinungsfreiheit!
Protestbriefe/Emails an:
OLG Karlsruhe, 14. Zivilsenat
Salzstr. 28, D-79098 Freiburg
Email: poststelle@olgzsfreiburg.justiz.bwl.de
Aktenzeichen unbedingt angeben: 14 U 120/25
(Bitte mit Kopie an den AHRIMAN-Verlag)
Pressemitteilung vom Juni 2026 als PDF
Im August 2024 haben wir, der AHRIMAN-Verlag, bekannt für unsere Schriften zur Aufklärung über den Holocaust und andere gegen die Juden gerichtete Verbrechen sowie mit dem höchsten Anteil jüdischer Buchautoren aller (nicht-konfessionellen) Verlage in Deutschland, eine Unterlassungsklage gegen die Soros-nahe Website "perspektive" eingereicht, weil diese die wahrheitswidrige, ausschließlich in denunziatorischer Absicht aufgestellte Behauptung verbreitet, der Ahriman-Verlag veröffentliche "regelmäßig antisemitische Bücher". Das ist so lügen- wie ekelhaft. 10.000 € Belohnung für jeden, der irgendeinen noch so nebensächlichen antisemitischen Satz (nicht religionskritischen!) in irgendeiner AHRIMAN-Veröffentlichung findet. Er existiert so wenig wie das Bekenntnis irgendeines Papstes zur Überlegenheit der hinduistischen über die katholische Religion, und das ist auch ganz natürlich...
Genaueres zum bisherigen Verlauf und zur ersten Instanz erfährt der Leser aus den folgenden Dokumenten, die einer breiten nationalen und internationalen Öffentlichkeit zugestellt wurden: ...
Aktuelles – Wissenswertes
März 2026
In eigener Sache
Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück: grüngestrichene Vernichtung aller Kleinverlage gerade noch einmal gnädigst zurückgeschraubt
Am 29. Juni 2023 trat die „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte", kurz EUDR (EU Deforestation Regulation), in Kraft und sollte bereits ab 30. Dezember 2024 zur Anwendung kommen. Der Geltungsbeginn wurde dann Ende 2024 und Ende 2025 jeweils um ein Jahr verschoben, so daß nun der 30.12.2026 als Anwendungsstart feststeht. Ziel dieser Verordnung sei, so preist die EU, „einen Beitrag zur Minimierung der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung“ leisten zu wollen, allerdings erwartungs- und erfüllungsgemäß nicht durch eine – wenn schon Verordnung – durchgreifende, die die Behinderung der Geburtenkontrolle unter Strafe stellt, sondern dadurch, daß sie Unternehmen als Schuldige brandmarkt, die Rohstoffe und Folgeprodukte von Soja, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Holz und Rind auf den europäischen Markt bringen. Kann künftig nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, daß es vom Holzeinschlag bis zum Endprodukt („entlang der gesamten Lieferkette") zu keinerlei Waldschädigungen und Umwandlungen in landwirtschaftliche Flächen kam, drohen hohe Geldstrafen und die Vernichtung der geächteten Produkte...
Zum vollständigen Artikel als PDF
9. Dezember 2025
Dokumentation
Verwüstung des AHRIMAN-Standes auf der Münchner Bücherschau 2025
Die Saat der Gewalt, die unsere »Qualitätsmedien« und Staatsorgane ausstreuen, geht immer weiter auf. Die Scheußlichkeiten, die Sie den hier verlinkten Dokumenten entnehmen können, sind alles andere als vereinzelt! Wenn Sie das auch ekelt, schauen Sie beim nächsten Mal nicht weg.
Juli 2025
Gratulation
AHRIMAN gratuliert COMPACT zum letztinstanzlichen Erfolg im Verbotsverfahren!
Aber wir teilen nicht die Euphorie der "Bundesregierungs-Besieger" (die ja nach wie vor regiert) und deren törichten Optimismus. Denn die Urteilsbegründung des BVerwG Leipzig ist so beschaffen, daß ein erneutes Verbot einer mißliebigen Zeitung unter denselben Vorwänden jederzeit möglich ist.
SPD-Faesers haarsträubende Konstruktion, das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit mit dem Vereinsrecht totzuschlagen, wurde vom Gericht ausdrücklich gutgeheißen.
Und was die verleumderisch unterstellte "Verfassungswidrigkeit" – so tönen die Verfassungsbrecher – einzelner COMPACT-Artikel angeht, so hat sie laut Urteil die verbotsrelevante Schwelle "noch nicht" überschritten.
Fazit: Außer einer kurzen Atempause ist nichts gewonnen – WACHSAM BLEIBEN!
Und Ketzerbriefe lesen:
Ketzerbriefe 249
"Wie oppositionell ist COMPACT?" von Peter Priskil
Ketzerbriefe 247
"COMPACT-Verbot: Die Abschaffung der Pressefreiheit" von Max Roth
Unsere ad hoc-Solidaritätserklärungen (pdf):
16. Juli 2024: "Zensur in Zeiten der Rechts/Links-Verwirrung"
14. August 2024: "COMPACT-Verbot teilweise aufgehoben"
30. August 2024: "COMPACT-Verbot-Letzte Meldung"
Postverbrechen
18. Januar 2024
Die Verbrechen von Telekom und der Deutschen Post – endlich beweisbar!
Zur Dokumentation hier klicken.